Allgemeine Hinweise


Höhe des Arbeitslosengeld II (ALG II): Der Regelsatz für Alleinstehende beträgt 345 Euro (früher: 331 Euro in den Neuen Bundesländern) pro Monat. Zusätzlich werden Zahlungen für angemessene Kosten für Miete und Heizung (Strom nicht extra) gewährt. Paare erhalten 90 Prozent des Regelsatzes (= 311 Euro pro Person).

Kosten der Unterkunft
Beim ALG II werden die Mietkosten übernommen, allerdings nur, wenn sie angemessen sind. Die Grenzen für die Angemessenheit legt jede Kommune selber fest
In Jena gelten folgende Unterkunftskosten als angemessen:
1- Personenhaushalt: 292,50 €
2- Personenhaushalt: 390,00 €
3- Personenhaushalt: 487,50 €
4- Personenhaushalt: 585,00 €
In Einzelfällen kann nach Prüfung ein bis zu 10% höherer Unterkunftsbedarf
gewährt werden (z. B. wenn minderjährige Kinder im Haushalt leben)

Einkommen:
Einkommen wird bei der Berechnung des ALG II angerechnet. Es gibt jedoch Freibeträge auf Erwerbseinkommen. Ab 1. Oktober 2005 dürfen ALg II- Empfänger mehr hinzuverdienen. - bis 100 EUR freies Zusatzeinkommen als Grundfreibetrag
- 20% bis 800 EUR Einkommen
- 10% ab 800 EUR Einkommen
Der Rest wird auf das ALGII angerechnet. Die Obergrenze für Freibeträge beträgt 1200 EUR für Kinderlose und 1500 EUR bei Langzeitarbeitslosigkeit mit Kindern. Übergangsregelung zum Arbeitslosengeld II (ALG II)
Für den Zeitraum des Übergangs vom bisherigen Arbeitslosengeld zu dem neuen Arbeitslosengeld II wird ein auf 2 Jahre befristeter Zuschlag gezahlt. Dieser Zuschlag beläuft sich auf 2/3 des Unterschiedsbetrages zum bisher bezogenen Arbeitslosengeld zuzüglich Wohngeld und ALG II. Der Zuschlag ist der Höhe nach begrenzt auf 160 Euro für Alleinstehende und 320 Euro für Paare.

JenaPass
Empfänger von ALG II und alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft haben Anspruch auf den JenaPass. Der Jenapass ermöglicht die ermäßigte Benutzung des Jenaer Nahverkehr, es gibt Ermäßigungen kulturelle Veranstaltungen in der Stadt und einen ermäßigten Leseausweis in der Ernst- Abbe- Bibliothek. Der JenaPass kann beim Bürgerbüro beantragt werden (Originalbescheid, Passbild).

GEZ- Befreiung
ALG II- Empfänger können sich von den Rundfunk- und Fernsehgebühren befreien lassen, allerdings nur , wenn sie keinen befristeten Zuschlag nach §24 erhalten (Zuschlag nach dem Bezug von ALG I). Dem Antrag muss eine beglaubigte Kopie des ALG II Bescheides beigefügt werden (dies erfolgt kostenlos bei Jenarbeit oder im Sozialamt). Der Antrag muss an die GEZ in Köln geschickt werden. Anträge könne Sie bei uns im Begegnungszentrum erhalten.